- Ausfuhrabfertigung
- zollamtliche Behandlung einer zur Ausfuhr angemeldeten Warensendung bei der Ausfuhrzollstelle. Diese ist regelmäßig im Binnenland bei Firmensitz des Ausführers oder dem Ort, an dem sich die Ware befindet. In einem zweiten Schritt erfolgt die Überwachung des tatsächlichen Verlassens des Zollgebietes der Gemeinschaft bei der Ausgangszollstelle an der Grenze. Diese Zollstelle ist ebenfalls für die Anmeldung von Waren zuständig, die keinen ⇡ Verboten und Beschränkungen unterliegen und deren Wert 3.000 Euro nicht überschreitet.
Lexikon der Economics. 2013.